Notariat Ziegler und Dr. Mayer - taetigkeitsbereiche

Wünschen Sie zu bestimmten rechtlichen Fragen vorab allgemeine Informationen, so kann es für Sie vielleicht von Interesse sein, zu den Homepages des Deutschen Notarinstituts, des Bayerischen Notarvereins, der Landesnotarkammer Bayern und/oder der Bundesnotarkammer zu "surfen".

TIPP: Wir unterscheiden die Tätigkeiten in drei Bereiche: notarielle Tätigkeiten für Privatpersonen, für Unternehmer oder sowohl für Privatpersonen als auch Unternehmer. Bitte wählen Sie den entsprechenden Bereich, um schneller zur gewünschten Information zu gelangen.

Adoption

Eine  Adoption ist immer ein Riesen-Schritt. Ob für eine Stieffamilie, oder eine Familie, die bisher kinderlos geblieben ist: Eine Adoption bedeutet so manche Hürde. Das fängt damit an, dass der Annehmende zumeist mindestens 25 Jahre alt sein muss. Dann brauchen Sie noch Einwilligungen.

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Beglaubigung von Dokumenten

In zahlreichen Fällen (z.B. gegenüber Behörden, Banken, Versicherungen ausländischen Staaten usw.) müssen Sie Urkunden vorlegen, die Sie jedoch selbst weiter benötigen. Zu diesem Zwecke reicht regelmäßig die Vorlage einer beglaubigten Abschrift aus. Der Notar bestätigt die Übereinstimmung der beglaubigten Abschrift mit der Hauptschrift.  Die Hauptschrift kann Urschrift, ihrerseits beglaubigte Abschrift oder eine Ausfertigung sein.

Betreuungsverfügung

Wenn Sie - gleich aus welchen Gründen  (z. B. alters-, krankheitsbedingt) - nicht mehr in der Lage sein sollten,  Ihre Angelegenheiten selbst zu erledigen, und auch nicht durch Errichtung einer Vorsorgevollmacht  die Anordnung einer Betreuung vermieden haben, wird vom Gericht für Sie ein Betreuer bestellt.  Sie können jedoch mit einer sogenannten Betreuungsverfügung selbst bestimmen, wer zum Betreuer zu bestellen ist. Einem solchen Wunsch wird durch das Gericht entsprochen, soweit er nicht Ihrem Wohle zuwiderläuft (§ 1897 Abs. 4 BGB).

Eine solche Verfügung sollte schriftlich errichtet werden, eine notarielle Beglaubigung Ihrer Unterschrift oder eine notarielle Beurkundung der Erklärung ist nicht erforderlich.

Der Betreuer unterliegt einer Kontrolle durch das Betreuungsgericht, bedarf zu bestimmten Geschäften (z.B. Veräußerung von Grundbesitz) der gerichtlichen Genehmigung und darf bestimmte Geschäfte (z.B. unentgeltliche Geschäfte, Schenkungen) überhaupt nicht vornehmen.

Die Errichtung einer solchen Betreuungsverfügung kommt vor allem dann in Betracht, wenn Sie einerseits die Bestellung einer fremden Person zum Betreuer vermeiden möchten, andererseits eine vertrauenswürdige Person (v.a. nahe Angehörige), der Sie eine Vorsorgevollmacht erteilen könnten,  nicht zur Verfügung steht. Eine Betreuung darf nämlich nicht angeordnet werden, wenn eine Vorsorgevollmacht  vorliegt (Subsidiartität der Betreuung bzw. Vorrang der Vorsorgevollmacht).

Wir beraten Sie, welche Möglichkeit Ihrer Situation gerecht wird, und formulieren für Sie die gewünschte Erklärung.

Ehevertrag

Fast jede dritte Ehe scheitert. Immer mehr Eheleute schließen daher vor oder auch während der Ehe einen Ehevertrag, um im Falle einer Scheidung bösen Überraschungen vorzubeugen.  Zur Unparteilichkeit verpflichtet, berät der Notar über alle Gestaltungsmöglichkeiten und paßt den Ehevertrag den persönlichen und finanziellen Bedürfnissen der Ehegatten an. Da wirtschaftlich sehr weitgehende Regelungen getroffen werden können, ist die notarielle Beurkundung des Ehevertrages vorgeschrieben.

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Erbvertrag

Wollen sich Personen, die nicht miteinander verheiratet sind, gegenseitig binden, müssen sie einen Erbvertrag errichten, da ihnen die Form eines gemeinschaftlichen Testamentes nicht offen steht.

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Grundstückskauf

Bei dem Kauf von Grundstücken oder anderen Immobilien, z.B. Eigentumswohnungen oder Erbbaurechten, geht es fast immer um erhebliche wirtschaftliche Werte. Käufer und Verkäufer werden durch den Gesetzgeber dadurch geschützt, dass der Vertrag der notariellen Beurkundung bedarf. Der Notar sorgt für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung und hilft Risiken zu vermeiden, er besorgt die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwacht die Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Käufer.

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Scheidungsvereinbarungen

Neben den persönlichen Belastungen, die eine Scheidung mit sich bringt, ist der Gang zum Scheidungsrichter oft lang und teuer. Sind sich die Ehegatten über die wesentlichen Punkte der Scheidung einig, können sie eine notarielle Scheidungsvereinbarung abschließen, die das Gerichtsverfahren verkürzt und Kosten  erspart.

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Schenkungen

Verträge im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge sind dadurch gekennzeichnet, dass Vermögensgegenstände zu Lebzeiten an den vorgesehenen Erben, i.d.R. ein Kind oder ein sonstiger gesetzlicher Erbe übertragen werden - sei es, um die Kinder rechtzeitig mit Vermögen auszustatten, sie frühzeitig in Verantwortung für das Vermögen einzubinden oder auch nur um den Vermögenstransfer auf die nächste Generation steueroptimal zu gestalten.

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Testament

Zugegeben: Wer beschäftigt sich gerne mit dem eigenen Ableben.
Gleichwohl: Die gesetzliche Erbfolge will es "jedem recht machen"; sie entspricht fast nie dem Willen des Beteiligten. Daher sollte sich jeder rechtzeitig mit dem eigenen Ableben beschäftigen und eine Regelung treffen, die seinen finanziellen und persönlichen Verhältnissen angemessen ist.

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Unterschriftsbeglaubigung

Bei der Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens wird durch den Notar bestätigt, dass die Person die Unterschrift (bzw. das Handzeichen) vor dem Notar vollzogen oder anerkannt hat. Der notarielle Beglaubigungsvermerk ist eine öffentliche Urkunde, mit der die Echtheit der Unterschrift bzw. des Handzeichens der betreffenden Person nachgewiesen werden kann. Dies ist in zahlreichen Fällen erforderlich (z.B. im Umgang mit Gerichten, Behörden, Banken, Versicherung etc.).

Vorsorgevollmacht

Wohl jedem ist geläufig, dass man in einem Testament Anordnungen für die Zeit nach dem Tod treffen kann, um auf diese Weise sicherzustellen, dass der  "Letzte Wille"  auch noch beachtet wird, wenn man nicht mehr unter den Lebenden weilt.

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