Notariat Ziegler und Dr. Mayer - privatpersonen

Bauträgervertrag

Beim Bauträgervertrag handelt es sich um einen Kaufvertrag über ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung mit der Besonderheit, dass das mitverkaufte Gebäude - Haus oder Wohnung - zumindest teilweise vom Verkäufer als Bauträger erst noch errichtet werden muss.

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Eigentumswohnung

Die Eigentumswohnung ist sowohl eine selbständige Immobilie als auch Teil eines Hauses.
Daraus ergeben sich Besonderheiten: Alle Eigentümer von Wohnungen sind Miteigentümer des Grundstückes und bestimmten Gebäudeteilen (gemeinschaftliches Eigentum).

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Gemeinschaftliches Testament / Berliner Testament

Ehegatten und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können auch ein gemeinschaftliches Testament errichten. Hauptanwendungsfall in der Praxis ist das sogenannte Berliner Testament. In einem solchen Testament setzen sich Ehegatten gegenseitig zum Alleinerben ein und bestimmen weiter, dass nach dem Tod des Längerlebenden die gemeinsamen Abkömmlinge erben sollen. Dieses Testament wird in vielen Fällen dem Willen der Beteiligten entsprechen.

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Grundpfandrechte

Grundpfandrechte dienen als Sicherheiten für Geldforderungen. Es gibt zwei Arten von Grundpfandrechten, Grundschuld und Hypothek. In der Praxis hat sich die Grundschuld durchgesetzt. Grundpfandrechte müssen im Grundbuch an dem belasteten Grundbesitz eingetragen werden.

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Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Immer mehr Paare leben ohne Trauschein zusammen. Da die gesetzlichen Vorschriften über Ehe und Scheidung in diesem Fall grundsätzlich nicht gelten, empfiehlt es sich, frühzeitig Vereinbarungen über die rechtlichen Fragen des Zusammenlebens und die Folgen einer eventuellen Trennung zu treffen.  Insbesondere Regelungen über die finanziellen Beziehungen während und nach der Partnerschaft helfen, das wirtschaftliche Risiko der Trennung zu verringern. Generell gilt es aber, den Abschluss gemeinsamer Verträge, die Bildung gemeinsamen Vermögens und gemeinsame Schulden möglichst weitgehend zu vermeiden.

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Patientenverfügung

Im Jahre 2009 wurden die im Zusammenhang mit einer Patientenverfügung auftretenden rechtlichen Fragen gesetzlich geregelt (§§ 1901 a ff. BGB). Insbesondere wurde die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung gesetzlich anerkannt. Mit einer solchen Patientenverfügung (oder Behandlungswunsch) können Sie Behandlungswünsche für den Fall äußern, dass Sie sich im konkreten Fall (z.B. aufgrund eines Unfalls, durch schwere Krankheit oder Demenz bedingt) nicht mehr äußern können.

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Verein, Merkblatt für eingetragene Vereine

Bei bereits im Handelsregister eingetragenen Vereinen sind folgende Tatsachen über einen Notar zur Eintragung in das Vereinsregister anzumelden:

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Verein, Merkblatt für neue Vereine

Zum Erwerb der Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister sind nur Vereine geeignet, deren Zweck nicht  auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist.

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