Bei dem Kauf von Grundstücken oder anderen Immobilien, z.B. Eigentumswohnungen oder Erbbaurechten, geht es fast immer um erhebliche wirtschaftliche Werte. Käufer und Verkäufer werden durch den Gesetzgeber dadurch geschützt, dass der Vertrag der notariellen Beurkundung bedarf. Der Notar sorgt für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung und hilft Risiken zu vermeiden, er besorgt die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwacht die Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Käufer.
Den Notar treffen außerdem u.a. Mitteilungspflichten gegenüber dem Finanzamt. Der Inhalt eines Grundstückskaufvertrages hängt von den Wünschen der Beteiligten und davon ab, was gekauft werden soll, z.B. ein Acker, ein Bauplatz, eine Eigentumswohnung oder ein Ein- oder Mehrfamilienhaus. In jedem Fall sollten folgende Punkte geregelt werden:
- Sicherung von Käufer und Verkäufer
- Löschung oder Fortbestand von Belastungen
- Gewährleistung für Mängel
- Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten
- Aufteilung der Erschließungskosten
- Erfordernis einer Vermessung beim Verkauf von Teilflächen
Der Kauf einer Immobilie sollte auch Anlass sein für eine Prüfung, ob nicht die Errichtung eines
Testaments oder
Erbvertrages sinnvoll ist. Dies gilt insbesondere beim Kauf durch mehrere Beteiligte. Die gesetzliche Erbfolge wird hier den Wünschen der Betroffenen regelmäßig nicht gerecht. Diese sollten sich daher für den Fall des plötzlichen Todes eines Beteiligten absichern. Dies gilt insbesondere auch beim Erwerb durch nicht verheiratete Partner.